Nach der neuen Trinkwasserverordnung gültig ab 1.1.2003:
Die wesentliche Bedeutung der Bestimmung liegt in ihrem Verbotscharakter. Wasser, das nicht den Anforderungen der Anlagen 1 bis 3 entspricht, darf nicht als Trinkwasser abgegeben werden.Das Verbot gilt gleichermaßen für Wasserversorgungsunternehmen, Eigentümer von Gebäuden, in denen das Wasser für die Öffentlichkeit abgegeben wird und Hauswirte von Mehrfamilienhäuser. |
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