Wasser darf nur auf der Grundlage einer behördlichen Bewilligung oder Erlaubnis genutzt werden.
Wasserrechtsverfahren Für neue Wasserrechte muß ein Wasserrechtsantrag bei der zuständigen Behörde nach dem jeweiligen Landesrecht beantragt werden. Neue Wasserrechte sind befristet. Alte Wasserrechte Alte Wasserrechte können weder nach Jahren noch nach Mengen befristet sein. Siehe auch Wasserbuch |
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