Die unbebauten Flächen wie Wiesen, Weingärten, Gärten und Felder unterliegen mehreren Nutzungsansprüchen durch die Wasserwirtschaft und die Landwirtschaft.
Die Qualität des Wassers, das für Trinkwasser bestimmt ist, darf nicht durch unerwünschte Stoffe beeinträchtigt werden. Dafür gibt es eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen. Durch die Gesetze konnte bisher nicht verhindert werden, dass Pflanzenschutzmittel aus der landwirtschaftlichen Nutzung und privaten Nutzung das Grundwasser verunreinigen. Man unterscheidet nach den Anwendungsbereichen folgende Pflanzenschutzmittel: Fungizide, Herbizide, Insektizide, Molluskizide, Nematozide, Rodentizide und Wachtumsemugaltoren. Der größte Teil der Pflanzenschutzmittel wie Herbizide und Fungizide gelangt auf Getreidefelder. Versickerndes Niederschlagswasser transportiert die Pflanzenschutzmittel in das Grundwasser oder direkt in die Bäche und Flüsse. Für Atrazin, das immer wieder im Trinkwasser nachgwiesen wird, gilt ein DTA-Wert von 7 Mikrogramm/kg/Tag. Das bedeutet, das unter Annahme eines erreichten Grenzwertes von 0,1 Mikrogeamm /l Trinkwasser ein Mensch (60 kg schwer) täglich über 4000 l Trinkwasser trinken müßte um die toxiologische duldbare Aufnahmemenge zu erreichen. Ein Gramm Pflanzenschutzmittel verschmutzt 10.000.000 Liter Wasser. Forderung an die Politiker: Kein Mikrogramm Schadstoff darf in das Wasser eingeleitet werden. |
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